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Büro der Landrätin
Corona – aktuelle Informationen, 14.04.2020, 13:00 Uhr
Gesamtzahl der bisher Infizierten: 35
Patienten in stationärer Behandlung
bzw. schwere Krankheitsverläufe: 3 davon 1 schwerer Krankheitsverlauf, ITS,
Beatmungspflichtig mit Vorerkrankung
in Quarantäne befindliche Personen: 56
Verstorbene: 0
Genesene: 18
Terminvergabe für Testabstriche und die Infektionspraxis erfolgt über die Hausärzte/-
ärztinnen
Der Allgemeine Soziale Dienst des Landratsamtes unterstützt auch in diesen schwierigen
Zeiten Familien und ihre Kinder. Die Einschränkungen der persönlichen Kontakte dürfen
dabei nicht dazu führen, dass der Kinderschutz vernachlässigt wird. Das Jugendamt des
Kyffhäuserkreises hat hierfür Vorkehrungen getroffen, um diesen umfassend leisten zu
können.
Kinderschutz hat höchste Priorität
Die Mitarbeiter/ innen im Jugendamt und bei den Trägern der freien Jugendhilfe im Landkreis
stehen mit den zu betreuenden Familien im ständigen Austausch. Außerdem stehen die Mitarbei-
ter/innen im Rahmen der Rufbereitschaft zum Schutz vor Gefahren für das Wohl von Kindern und
Jugendlichen, rund um die Uhr zur Verfügung. Über die Rettungsleitstelle oder die Polizei sind
diese stets erreichbar.
Die Maßnahmen der erzieherischen Hilfen werden bedarfsgerecht fortgeführt. Ausnahmen hiervon
sind die Maßnahmen, welche durch die Verordnungen zur Corona-Pandemie im Land Thüringen
nicht mehr durchgeführt werden dürfen, so z. B. die Betreuung in einer Tagesgruppe.
Hier werden dennoch durch die beauftragten Träger, ergänzt durch das Jugendamt, Kontaktanrufe
bei den Familien zum Situationsgespräch geführt. So gibt es wöchentliche Gespräche und Hinwei-
se für die Familien zur derzeitigen Betreuungssituation. Wenn es mehr Bedarf gibt, wird dieser
gewährleistet.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII arbeitet mit etwas veränderter prakti-
scher Arbeit weiter. So wird die Unterstützung verstärkt über Telefonate oder mit dem notwendi-
gen Abstand an der frischen Luft gewährleistet.
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Sollten sich Anzeichen verdichten, dass Gefahrenmomente nicht auszuschließen sind, wird der
Hausbesuch unter den erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Zeitig wurde mit den Jugendhilfeträgern über trägerinterne Maßnahmen bezüglich der ambulant
zu betreuenden Familien gesprochen. In Fällen, in denen kritische, eventuell auch kindeswohlge-
fährdende Momente nicht auszuschließen sind, wurde eine enge Kontaktgestaltung zu den Fami-
lien vereinbart, wenn auch „nur“ telefonisch.
In Einzelfällen können sich die Mitarbeiter/ innen darüber hinaus mit dem zuständigen Sozialar-
beiter/in im Jugendamt telefonisch beraten, um eine gemeinsam abgestimmte Vorgehensweise zu
besprechen.
Um Überlastungen in den entsprechenden Familiensystemen zu vermeiden, wurden Telefonbera-
tungen mit festen Sprechzeiten für die Klienten oder auch aktive Kontaktaufnahme durch die
Fachkraft ausdrücklich vereinbart. Besondere Zeiten fordern die gemeinsame Kreativität heraus.
Hausbesuche im Freien mit ausreichend Abstand aller Beteiligten wurden ebenso in Betracht ge-
zogen.
Durch die Mitarbeiter/innen des ASD wird der Dienst uneingeschränkt abgesichert.
Es gelten- wie in allen Bereichen- besondere Verhaltensregeln und Absprachen. Die Kontakte zu
Personen außerhalb des eigenen Haushalts, sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Zu diesen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Auch hier ist Kreativität
gefragt, so werden Telefonate oder weitere Medien zur Kontaktaufnahme genutzt. Ziel ist es, in
Kontakt zu den Familien zu bleiben und die mögliche Dunkelziffer an betreuungsbedürftigen Fa-
milien so gering als möglich zu halten.
Bisher gab es im Landkreis keine signifikanten Erhöhungen von bekannten Konfliktsituationen.
Aufgrund der Möglichkeiten, Kinder in Notsituationen in Kindertageseinrichtungen im Falle des
Kinderschutzes betreuen zu lassen (Erlass vom 25.03.2020- Gruppe C- gefährdete Kinder), konn-
ten wir bereits Kinder aus 3 Familien in eine Notbetreuung übergeben.
Als Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Gefährdungslagen finden im Falle der Er-
fordernisse Inobhutnahmen statt. Es gab bisher keine Fallzunahme in diesem Bereich aufgrund der
Corona Erkrankungen.
Bereits am 19.03.2020 gab es ein Gespräch mit den freien Trägern der 4 Einrichtungen der erzie-
herischen Hilfen. Hierbei wurden die Möglichkeiten der Vorhaltung von Quarantänebereichen in
den Häusern besprochen. Es konnte zusätzlich vereinbart werden, wie weitere Betreuungsplätze,
als temporäre Lösungen (Überbelegung; Zwischennutzung vorhandener Räume) bereitgehalten
werden können. Diese Lösungsangebote und die Vereinbarungen hierzu sollen kurzfristige Bedar-
fe im Kyffhäuserkreis decken helfen.
Bisher musste noch nicht auf diese Variante zurückgegriffen werden. Die Träger in unserem
Landkreis haben sich sehr kooperativ und lösungsorientiert im Sinne der Kinder, Jugendlichen
und Familien gezeigt.
Die Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen freier Träger, pädagogische Mitarbeiter/innen in
Kindereinrichtungen oder Schulen, Mitarbeiter/innen im Jugendamt aber auch medizini-
sches Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Ansprechpartner/innen für
Kinder, Jugendliche und Eltern.
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Folgende Übersicht soll helfen, bei Bedarf auf wichtige Telefonnummern zurückgreifen
zu können:
Mittwoch, 15. April 2020
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
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